ArbG Beschluss
Festsetzung des Streitwerts im Arbeitsgerichtsverfahren: 17.800 € (Verfahren) / 4.895 € (Vergleich)
- Gericht
- ArbG
- Spruchkörper
- Kammer 9
- Aktenzeichen
- 9 Ca 1812/22
- Datum
- 07.06.2022
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
Das Arbeitsgericht hat den Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren auf 17.800,00 € und für einen Vergleich auf 4.895,00 € festgesetzt. Gegenstand der Entscheidung ist die Bemessung des Streitwerts zur Grundlage von Gebühren- und Kostenberechnungen. Die Festsetzung erfolgte durch Beschluss und dokumentiert die unterschiedlichen Verfahrens- und Vergleichswerte.
Abstrakte Rechtssätze
1
Das Arbeitsgericht setzt den Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren durch Beschluss fest.
2
Für einen Vergleich kann das Gericht einen von dem Verfahrenswert abweichenden Vergleichswert bestimmen.
3
Die Festsetzung des Verfahrenswertes und des Vergleichswertes ist maßgeblich für die Berechnung von Gerichtsgebühren und sonstigen Kostenfolgen.
4
Die Festsetzung des Streitwerts wird in einem Beschluss getroffen und in der Verfahrensakte niedergelegt.
Tenor
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 17.800,00 €, für den Vergleich auf 4.895,00 € festgesetzt.