ArbG Beschluss
Beschluss zur Festsetzung des Streitwerts für Verfahren und Vergleich
- Gericht
- ArbG
- Spruchkörper
- Kammer 3
- Aktenzeichen
- 3 Ca 489/20
- Datum
- 07.01.2021
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
Das ArbG hat per Beschluss den Streitwert des Verfahrens auf 33.500,00 € und den Wert des Vergleichs auf 45.423,00 € festgesetzt. Damit wurde der Verfahrenswert und ein abweichender Vergleichswert gesondert bestimmt. Die Entscheidung betrifft ausschließlich die prozessuale Feststellung des Streitwerts. Weitergehende Entscheidungsgründe sind im Tenor nicht angegeben.
Abstrakte Rechtssätze
1
Das Gericht setzt den Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren durch Beschluss fest.
2
Für einen Vergleich kann das Gericht einen von dem Verfahrenswert abweichenden Streitwert gesondert festlegen.
3
Die Streitwertfestsetzung durch das Gericht bestimmt den maßgeblichen Wert für die Berechnung von Gerichts- und Verfahrenskosten.
Tenor
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 33.500,00 € und für den Vergleich auf 45.423,00 € festgesetzt.