Streitwertfestsetzung bei Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes
- Gericht
- ArbG
- Spruchkörper
- 3. Kammer
- Aktenzeichen
- 3 Ca 210/24
- Datum
- 02.07.2024
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
Abstrakte Rechtssätze
Bei einer Klage auf Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes kann der Streitwert nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers bemessen werden; als geeignete Bemessungsgrundlage kommt regelmäßig ein Brutto-Monatsgehalt in Betracht.
Für die Festsetzung eines Vergleichswerts darf das Gericht ein höheres Vielfaches des monatlichen Streitwerts ansetzen, um den Wert eines möglichen Vergleichs und die Verhandlungsbedeutung abzubilden.
Die Bemessung des Streitwerts ist durch das Gericht im Streitwertbeschluss darzustellen und orientiert sich am Umfang des geltend gemachten Anspruchs sowie an den mit der begehrten Maßnahme verbundenen wirtschaftlichen Folgen.
Die Höhe des festgesetzten Streitwerts beeinflusst diegerichtlichen Gebühren und die prozessualen Kostenfolgen und ist daher für die Verfahrensführung relevant.
Tenor
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 4.020,00 € und für den Vergleich auf 16.080,00 € festgesetzt.