ArbG Beschluss
Festsetzung des Streitwerts im arbeitsgerichtlichen Verfahren (9.180 €; Vergleich 12.240 €)
- Gericht
- ArbG
- Spruchkörper
- 3. Kammer
- Aktenzeichen
- 3 Ca 1124/24
- Datum
- 16.04.2025
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
Das Arbeitsgericht setzte im Beschluss den Streitwert für das Verfahren auf 9.180,00 € und den Vergleichswert auf 12.240,00 € fest. Im vorliegenden Tenor werden keine Parteien oder der Verfahrensgegenstand genannt. Die Entscheidung regelt damit die Grundlage für die Bemessung von Gerichts- und Anwaltsgebühren. Weitere Gründe sind dem Tenor nicht zu entnehmen.
Abstrakte Rechtssätze
1
Die Festsetzung des Werts des Streitgegenstands erfolgt durch Beschluss des Gerichts und ist maßgeblich für die Berechnung von Gerichts- und Anwaltsgebühren.
2
Das Gericht kann für einen Vergleich einen vom prozessualen Streitwert abweichenden Vergleichswert festsetzen.
3
Die im Tenor ausgewiesene Wertfestsetzung bestimmt die Grundlage für kostenrechtliche Folgeentscheidungen im weiteren Verfahren.
Tenor
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 9.180,00 € und für den Vergleich auf 12.240,00 € festgesetzt.