Treffer
ArbG Beschluss

Festsetzung des Streitwerts im arbeitsgerichtlichen Verfahren (9.180 €; Vergleich 12.240 €)

Gericht
ArbG
Spruchkörper
3. Kammer
Aktenzeichen
3 Ca 1124/24
Datum
16.04.2025
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Das Arbeitsgericht setzte im Beschluss den Streitwert für das Verfahren auf 9.180,00 € und den Vergleichswert auf 12.240,00 € fest. Im vorliegenden Tenor werden keine Parteien oder der Verfahrensgegenstand genannt. Die Entscheidung regelt damit die Grundlage für die Bemessung von Gerichts- und Anwaltsgebühren. Weitere Gründe sind dem Tenor nicht zu entnehmen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Festsetzung des Werts des Streitgegenstands erfolgt durch Beschluss des Gerichts und ist maßgeblich für die Berechnung von Gerichts- und Anwaltsgebühren.

2

Das Gericht kann für einen Vergleich einen vom prozessualen Streitwert abweichenden Vergleichswert festsetzen.

3

Die im Tenor ausgewiesene Wertfestsetzung bestimmt die Grundlage für kostenrechtliche Folgeentscheidungen im weiteren Verfahren.

Tenor

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 9.180,00 € und für den Vergleich auf 12.240,00 € festgesetzt.

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