ArbG Beschluss
Streitwertfestsetzung im Arbeitsverfahren: 67.133,90 €; überschießender Vergleichswert 20.000 €
- Gericht
- ArbG
- Spruchkörper
- 12. Kammer
- Aktenzeichen
- 12 Ca 6396/20
- Datum
- 24.02.2022
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
Das Arbeitsgericht hat im Beschluss den Streitwert des Verfahrens auf 67.133,90 € und den überschießenden Vergleichswert auf 20.000 € festgesetzt. Der Beschluss bestimmt damit die Bemessungsgrundlage für Gebühren und Kostensätze im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Detaillierte Entscheidungsgründe sind im vorliegenden Auszug nicht enthalten. Die Festsetzung dient der Abgrenzung kostenrechtlicher Ansprüche.
Abstrakte Rechtssätze
1
Das Gericht kann den Streitwert eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens durch Beschluss festsetzen.
2
Für denjenigen Teil eines Vergleichs, der den nach Klage oder Antrag bemessenen Streitwert übersteigt, ist ein überschießender Vergleichswert gesondert festzusetzen.
3
Die Festsetzung von Streit- und Vergleichswerten bildet die Grundlage für die Bemessung von Gerichts- und Anwaltsgebühren.
Tenor
Der Streitwert wird für das Verfahren auf 67.133,90 €, der überschießende Vergleichswert auf 20.000,- € festgesetzt.