ArbG Beschluss
Beschluss zur Streitwertfestsetzung vor dem ArbG – Festsetzung auf 5.138,48 €
- Gericht
- ArbG
- Spruchkörper
- Kammer 12
- Aktenzeichen
- 12 Ca 5096/21
- Datum
- 21.11.2022
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
Das Arbeitsgericht hat im Beschluss den Streitwert des Verfahrens auf 5.138,48 € festgesetzt. Gegenstand des Beschlusses war die formelle Bestimmung des Verfahrenswerts zur Grundlage der Kosten- und Gebührenberechnung. Mit der Festsetzung trifft das Gericht die verwaltungsrechtliche Maßnahme zur Ermittlung der verfahrensrelevanten Bemessungsgrundlage.
Abstrakte Rechtssätze
1
Das Gericht kann den Wert des Streitgegenstandes durch Beschluss bestimmen.
2
Der festgesetzte Streitwert bildet die maßgebliche Grundlage für die Berechnung von Gerichtsgebühren und sonstigen prozessualen Kosten.
3
Die Festsetzung des Streitwerts erfolgt nach dem wirtschaftlichen Interesse bzw. dem Umfang des geltend gemachten Anspruchs.
4
Eine Streitwertfestsetzung ist verfahrensbegleitend und hat unmittelbare Wirkung für die Kostenbemessung im Verfahren.
Tenor
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.138,48 € festgesetzt.