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ArbG Beschluss

Beschluss zur Streitwertfestsetzung: 11.931,00 € und überschießender Vergleichswert

Gericht
ArbG
Spruchkörper
Kammer 12
Aktenzeichen
12 Ca 2741/21
Datum
20.07.2021
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Das ArbG hat im Beschluss vom 20.07.2021 den Streitwert für das Verfahren auf 11.931,00 € festgesetzt und den überschießenden Vergleichswert auf 8.798,79 € bestimmt. Gegenstand des Beschlusses war ausschließlich die Wertermittlung; der Tenor enthält keine weitergehenden Sachverhaltsausführungen. Die Entscheidung regelt die prozessuale Wertfeststellung für nachfolgende Verfahrensfolgen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann den Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren durch Beschluss festsetzen.

2

Bei Abschluss eines Vergleichs kann das Gericht einen überschießenden Vergleichswert gesondert feststellen.

3

Die Festsetzung des Streitwertes bemisst sich nach dem Umfang und der Streitigkeit der geltend gemachten Ansprüche.

4

Die im Beschluss festgestellten Werte sind für prozessuale Folgewirkungen, insbesondere für Gebühren- und Kostenberechnungen, maßgeblich.

Tenor

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 11.931,00 €, der überschießende Vergleichswert auf 8.798,79 € festgesetzt.

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