ArbG Beschluss
Beschluss zur Streitwertfestsetzung: 11.931,00 € und überschießender Vergleichswert
- Gericht
- ArbG
- Spruchkörper
- Kammer 12
- Aktenzeichen
- 12 Ca 2741/21
- Datum
- 20.07.2021
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
Das ArbG hat im Beschluss vom 20.07.2021 den Streitwert für das Verfahren auf 11.931,00 € festgesetzt und den überschießenden Vergleichswert auf 8.798,79 € bestimmt. Gegenstand des Beschlusses war ausschließlich die Wertermittlung; der Tenor enthält keine weitergehenden Sachverhaltsausführungen. Die Entscheidung regelt die prozessuale Wertfeststellung für nachfolgende Verfahrensfolgen.
Abstrakte Rechtssätze
1
Das Gericht kann den Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren durch Beschluss festsetzen.
2
Bei Abschluss eines Vergleichs kann das Gericht einen überschießenden Vergleichswert gesondert feststellen.
3
Die Festsetzung des Streitwertes bemisst sich nach dem Umfang und der Streitigkeit der geltend gemachten Ansprüche.
4
Die im Beschluss festgestellten Werte sind für prozessuale Folgewirkungen, insbesondere für Gebühren- und Kostenberechnungen, maßgeblich.
Tenor
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 11.931,00 €, der überschießende Vergleichswert auf 8.798,79 € festgesetzt.