Treffer
AG Velbert Beschluss

Herausgabe der gesamten Messreihe bei Poliscan FM1 wegen rechtlichen Gehörs

Gericht
Amtsgericht Velbert
Spruchkörper
Richter/in am Amtsgericht
Aktenzeichen
31 OWi 595/25 (b)
Datum
30.06.2025
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:AGME4:2025:0630.31OWI595.25B.00
Quelle
Der Betroffene verlangte die Herausgabe der gesamten Messreihe des Tattages bei einer Poliscan FM1-Geschwindigkeitsmessung; das Amtsgericht gab den Antrag statt. Zentrales Problem war, ob die Messdaten zur Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs erforderlich sind. Das Gericht betont, dass es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt und der Betroffene konkrete Einwendungen nur mit Einsicht in die Messreihe substantiiert vortragen kann. Die Verweigerung würde das Recht auf ein faires Verfahren verletzen; die Staatskasse trägt die Kosten.

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei standardisierten Messverfahren besteht ein Anspruch des Betroffenen auf Herausgabe der gesamten Messreihe, wenn diese zur substantiierten Darlegung konkreter Messfehler erforderlich ist.

2

Zur effektiven Ausübung des rechtlichen Gehörs ist dem Betroffenen Zugang zu relevanten Messdaten zu gewähren, soweit sie zur Erhebung entscheidungserheblicher Einwendungen dienen.

3

Die bloße Streitigkeit über die Auswertbarkeit ganzer Messreihen rechtfertigt nicht grundsätzlich deren Zurückbehaltung, da Gerichtsgutachter regelmäßig die gesamte Messreihe anfordern und ihr somit Bedeutung zukommt.

4

Die Verweigerung der Herausgabe relevanter Messdaten kann eine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren darstellen und ist daher zu untersagen.

Tenor

Der Verwaltungsbehörde (Kreis Mettmann) wird aufgegeben, dem Betroffenen folgende Daten zur Verfügung zu stellen:

Gesamte Messreihe des Tattages

Die Kosten des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.

Gründe

2

Der Betroffene hat einen Anspruch auf Herausgabe der gesamten Messreihe.

3

Bei dem Verfahren Poliscan FM 1 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren. Um mit Einwendungen gehört zu werden, muss der Betroffene konkret zu Messfehlern vortragen. Dabei ist er darauf angewiesen, auch die Messdaten zur Verfügung gestellt zu bekommen.

4

Zu den Messdaten gehören auch die Daten der gesamten Messreihe. Zwar ist umstritten, ob hieraus überhaupt Rückschlüsse auf die Richtigkeit der Messung gezogen werden können. Jedenfalls fordern regelmäßig auch Gerichtsgutachter die gesamte Messreihe an, sodass ihnen eine gewisse Relevanz nicht abgesprochen werden kann. Dem Betroffenen diese zu versagen, verstieße gegen sein Recht auf ein faires Verfahren.

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