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AG Siegburg Urteil

Urteil des AG Siegburg: Klageabweisung (7 C 257/98)

Gericht
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper
7. Zivilabteilung
Aktenzeichen
7 C 257/98
Datum
24.09.1998
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:AGSU1:1998:0924.7C257.98.00
Quelle
Das Amtsgericht Siegburg hat in der Rechtssache 7 C 257/98 die Klage abgewiesen. Der Tenor bestimmt, dass die Kosten des Rechtsstreits der Kläger zu tragen hat und das Urteil vorläufig vollstreckbar ist. Aus dem vorliegenden Abdruck sind die Entscheidungsgründe nicht enthalten, sodass keine näheren Ausführungen zum Rechtsgrund möglich sind. Weitere inhaltliche Aussagen lassen sich dem Tenor nicht entnehmen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird eine Klage abgewiesen, trägt der Kläger regelmäßig die Kosten des Rechtsstreits.

2

Ein Urteil kann im Tenor als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch die Vollstreckung trotz eingelegter Rechtsmittel ermöglicht wird.

3

Aus dem bloßen Tenor ohne veröffentlichte Entscheidungsgründe lassen sich keine weitergehenden abstrakten Rechtssätze zur materiellen Rechtslage ableiten.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Urteil des AG Siegburg: Klageabweisung (7 C 257/98) — Themis