Treffer
AG Siegburg Beschluss

Anmeldung zur Eintragung: Firmenname darf nicht ausschließlich aus Ortsangabe bestehen

Gericht
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper
41. Registerabteilung
Aktenzeichen
41 AR 786/24
Datum
20.09.2024
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:AGSU1:2024:0920.41AR786.24.00
Quelle
Der Notar meldete eine Eintragung mit einem Namen, der nur aus einem Ortsbegriff besteht. Das Gericht stellt fest, dass ein Name nicht ausschließlich aus einem Ort bestehen darf und Straßenangaben nur ergänzend zum Tätigkeitsbereich zulässig sind. Die Anmeldung kann daher noch nicht entsprochen werden; es wird eine Frist von zwei Monaten gesetzt. Bei Fristversäumnis erfolgt Zurückweisung; der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine Firmenbezeichnung darf nicht ausschließlich aus einer Ortsangabe bestehen; ein solcher Name ist als unzulässig anzusehen.

2

Straßen- oder Ortsangaben können nur zusätzlich zum Tätigkeitsbereich oder als beschreibendes Zusatzmerkmal und nicht als alleiniger Firmenbestandteil geführt werden.

3

Bei formellen Mängeln der Namensangabe ist der Anmeldende zur Nachbesserung aufzufordern und ihm eine angemessene Frist zu setzen; bei unerledigtem Fristablauf ist der Antrag zurückzuweisen.

4

Das Gericht hat den für das Rechtsmittelverfahren maßgeblichen Streitwert festzusetzen, hier auf 5.000 EUR.

Rubrum

1

Der Anmeldung vom 06.09.2024 - xx/xx des Notars B. in P. kann noch nicht entsprochen werden.

2

Der Eintragung steht folgendes Hindernis entgegen:

3

Es wird um Anmeldung eines zulässigen Namens gebeten. Der Name kann nicht nur aus einem Ort bestehen, vgl. BeckOK, HGB, Häublein/Hoffmann-Theinert, 41. Aufl., Rn. 18.

4

Der Straßenname kann lediglich zusätzlich zum Tätigkeitsbereich beigefügt werden. Zur Erledigung dieser Verfügung wird eine Frist von 2 Monaten gesetzt.

5

Nach unerledigtem Fristablauf wird der Antrag zurückgewiesen.

6

Der Wert wird auf 5000 EUR festgesetzt.

Tenor

Der Anmeldung vom 06.09.2024 - xx/xx des Notars B. in P. kann noch nicht entsprochen werden.

Rechtsmittelbelehrung

8

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.

9

Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.

10

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBI. 1, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .

11

Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht Siegburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

12

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

13

Siegburg, 20.09.2024

14

D. Rechtspflegerin

15

Beglaubigt

16

X.

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Justizbeschäftigte

18

Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Siegburg

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