Treffer
AG Siegburg Beschluss

Änderung des Streitwerts im PKH-Beschluss auf 5.075,00 €

Gericht
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper
32. Familienabteilung
Aktenzeichen
32 F 65/03 PKH
Datum
06.11.2003
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:AGSU1:2003:1106.32F65.03PKH.00
Quelle
Der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg wird dahingehend geändert, dass der Streitwert 5.075,00 € beträgt. Es handelt sich um eine Verfahrensentscheidung mit Bezug zur Prozesskostenhilfe (Aktenzeichen 32 F 65/03 PKH). Der Tenor enthält keine weitere Begründung im Auszug. Die Festsetzung des Streitwerts wirkt sich auf Gebühren- und Kostenberechnung aus.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Festsetzung des Streitwerts obliegt dem zuständigen Prozessgericht und kann durch Beschluss geändert werden.

2

Die Höhe des Streitwerts ist für die Berechnung von Gerichtsgebühren und Prozesskosten maßgeblich.

3

Beschlüsse, die ausschließlich den Streitwert ändern, sind möglich, ohne dass dadurch die materielle Entscheidung über den Rechtsstreit berührt wird.

4

Entscheidungen im Zusammenhang mit Prozesskostenhilfe können ebenfalls durch Beschluss hinsichtlich des Streitwerts angepasst werden.

Tenor

wird der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 22.08.2003 dahin geändert, dass der Streitwert 5.075,00 € beträgt.

Änderung des Streitwerts im PKH-Beschluss auf 5.075,00 € — Themis