Treffer
AG Münster Beschluss

Rechtsmittel gegen Beschlüsse des AG Münster nicht abgeholfen

Gericht
Amtsgericht Münster
Spruchkörper
Einzelrichter
Aktenzeichen
23 Gs-45 Js 178/16 FSH-3862/16
Datum
27.09.2016
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:AGMS:2016:0927.23GS45JS178.16FSH.00
Quelle
Der Rechtsanwalt legte Rechtsmittel gegen zwei Beschlüsse des Amtsgerichts Münster ein. Zentral ist die Frage, ob der vorgebrachte Vortrag die angefochtenen Entscheidungen in rechtserheblicher Weise angreift. Das Gericht nimmt auf die angefochtenen Beschlüsse Bezug und sieht im Vortrag keine neuen, durchgreifenden Einwendungen. Daher wird dem Rechtsmittel nicht abgeholfen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss ist nur dann erfolgreich, wenn der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, welche entscheidungserheblichen Tatsachen oder Rechtsfehler das angefochtene Urteil beeinträchtigen.

2

Die bloße Bezugnahme auf frühere Beschlüsse oder die Wiederholung bereits vorgetragener Argumente genügt nicht, um die Rechtsauffassung des erstinstanzlichen Gerichts zu erschüttern.

3

Das Gericht kann die Begründung angefochtener Beschlüsse vollinhaltlich übernehmen, wenn der Rechtsmittelvortrag keine durchgreifenden neuen Einwendungen aufzeigt.

4

Fehlt es am substantiierten Vorbringen, ist dem Rechtsmittel nicht abzuhelfen und es wird abgewiesen.

Tenor

wird dem Rechtsmittel von Rechtsanwalts G vom 16.09.2016 gegen die Beschlüsse vom 16.08.2016 und 17.08.2016 nicht abgeholfen.

Gründe

2

Es wird vollinhaltlich auf die angefochtenen Beschlüsse Bezug genommen. Der Vortrag d. Rechtsanwalt führt nicht zur Änderung der hier vertretenen Rechtsauffassung.

Rechtsmittel gegen Beschlüsse des AG Münster nicht abgeholfen — Themis