Treffer
AG Mönchengladbach-Rheydt Urteil

Klageabweisung: Klägerin zur Tragung der Kosten verurteilt; Urteil vorläufig vollstreckbar

Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
Spruchkörper
Richter am Amtsgericht
Aktenzeichen
15 C 40/89
Datum
23.06.1989
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:AGMG2:1989:0623.15C40.89.00
Quelle
Die Klägerin verlangte gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, die das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt zurückwies. Im vorliegenden Auszug sind die konkreten Streitgründe nicht enthalten; maßgeblich war die Prüfung der materiellen Anspruchsvoraussetzungen. Das Gericht wies die Klage ab, auferlegte der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits und erklärte das Urteil für vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird eine Klage vollständig abgewiesen, hat der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

2

Das Gericht kann die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils anordnen; diese Anordnung wird im Tenor erklärt.

3

Die Abweisung der Klage setzt voraus, dass die geltend gemachten materiellen Anspruchsvoraussetzungen nicht nachgewiesen oder nicht erfüllt sind.

4

Aus dem Tenor selbst lässt sich das prozessuale Ergebnis entnehmen; ohne vorgelegte Entscheidungsgründe sind inhaltliche Motive der Entscheidung dem Auszug nicht zu entnehmen.

Rubrum

8

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Klageabweisung: Klägerin zur Tragung der Kosten verurteilt; Urteil vorläufig vollstreckbar — Themis