Treffer
AG Minden Beschluss

Berichtigung des Tenors: Ergänzung zur Verurteilung wegen Betrug und Unterschlagung

Gericht
Amtsgericht Minden
Spruchkörper
Schöffengericht
Aktenzeichen
25 Ls-901 Js 61/20-136/20
Datum
22.12.2021
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:AGMI1:2021:1222.25LS901JS61.20.13.00
Quelle
Das Amtsgericht Minden ergänzte und berichtigt den Tenor des schriftlichen Urteils vom 09.11.2021 wegen offensichtlicher Unrichtigkeit. Die Berichtigung stellt klar, dass der Angeklagte wegen Betruges und veruntreuender Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wird. Grundlage der Entscheidung ist die Korrektur einer offensichtlich fehlerhaften oder unvollständigen Formulierung im schriftlichen Tenor.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Ergänzung oder Berichtigung des Tenors eines schriftlichen Urteils ist zulässig, wenn eine offensichtliche Unrichtigkeit vorliegt.

2

Die Berichtigung dient dazu, den schriftlichen Tenor mit der tatsächlich verkündeten Entscheidung in Übereinstimmung zu bringen.

3

Eine Tenorberichtigung ist auf die Beseitigung offenkundiger Fehler oder Unvollständigkeiten beschränkt und ersetzt keine inhaltliche Neubewertung der Urteilsgründe.

4

Die Ergänzung kann die Feststellung verurteilter Straftaten und die Angabe der Gesamtfreiheitsstrafe umfassen, soweit sie der verkündeten Entscheidung entspricht.

Rubrum

1

Minden, 22.12.2021Amtsgericht

2

Dr. I.

3

Richter am Amtsgericht

Tenor

Der Tenor des schriftlichen Urteils vom 09.11.2021 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend ergänzt und berichtigt, dass der Angeklagte wegen Betruges und veruntreuender Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wird.

Berichtigung des Tenors: Ergänzung zur Verurteilung wegen Betrug und Unterschlagung — Themis