Sofortige Beschwerde der Landeskasse nicht abgeholfen – Vorlage an Landgericht
- Gericht
- Amtsgericht Krefeld
- Spruchkörper
- Einzelrichter
- Aktenzeichen
- 111 M 659/23
- Datum
- 07.08.2023
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:AGKR:2023:0807.111M659.23.00
Abstrakte Rechtssätze
Eine sofortige Beschwerde ist erfolglos, wenn das Gericht an der Begründung des angefochtenen Beschlusses festhält.
Hat das Amtsgericht einer sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen, kann es die Sache dem zuständigen Landgericht als Beschwerdegericht vorlegen.
Das Festhalten an der bisherigen Begründung genügt als Entscheidungsgrundlage, wenn keine durchgreifenden neuen Umstände vorgetragen werden.
Die Vorlage an das Beschwerdegericht ist ein zulässiges Verfahren, die weitergehende Entscheidung einer höheren Instanz herbeizuführen.
Tenor
Der sofortigen Beschwerde der Landeskasse vom 07.08.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 28.07.2023 (111 M 659/23) wird nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Landgericht Krefeld als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.
Gründe
Es verbleibt bei der Begründung des angefochtenen Beschlusses.