Zahlungsurteil: Teilgewährung von 7.254,16 € gegen Beklagte, Rest abgewiesen
- Gericht
- Amtsgericht Krefeld
- Spruchkörper
- Zivilabteilung
- Aktenzeichen
- 10 C 457/09
- Datum
- 22.04.2010
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:AGKR:2010:0422.10C457.09.00
Abstrakte Rechtssätze
Das Gericht kann einen Teil der geltend gemachten Zahlungsansprüche zusprechen und den übrigen Teil der Klage abweisen.
Bei mehreren Anspruchsgegnern kann das Gericht deren gesamtschuldnerische Haftung für eine zugesprochene Geldforderung anordnen.
Für zugesprochene Geldforderungen können Verzugszinsen in der im Urteil genannten Höhe und ab den im Urteil angegebenen Fälligkeiten zugesprochen werden.
Die Kosten des Rechtsstreits sind zu verteilen; das Gericht kann die Kostentragung anteilig festsetzen und von der vollständigen Verteilung zu Lasten einer Partei abweichen.
Ein Urteil kann gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar erklärt werden; die Sicherheitsleistung kann insbesondere durch unbefristete Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts erbracht werden.
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 7.254,16 € nebst Zinsen iIöhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz von je 340,00 € seit dem 07.07.2007, 07.09.2007, 07.10.2007, 07.11.2007, 07.12.2007, 07.01.2008, 07.02.2008, 07.03.200, 07.04.2008, 07.05.2008, 07.06.2008, 07.08.2008, 07.09.2008, 07.10.2008, 07.11.2008 und 07.12.2008 sowie von 427,53 € seit dem 07.01.2009 und von je 462,21 € seit dem 07.02.2009, 07.03.2009 und 07.04.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 1/3 der Kläger und zu 2/3 den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 9.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann durch unbefristete Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts erbracht werden.