Treffer
AG Köln Beschluss

Gerichtliche Billigung eines Umgangsvergleichs mit Hinweis auf Ordnungsmittel

Gericht
Amtsgericht Köln
Spruchkörper
Abteilung 313
Aktenzeichen
313 F 214/24
Datum
23.10.2024
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:AGK:2024:1023.313F214.24.00
Quelle
Die Parteien schlossen am 23.10.2024 einen Umgangsvergleich, dessen gerichtliche Billigung begehrt wurde. Das Amtsgericht Köln billigt den Vergleich gemäß § 156 Abs. 2 FamFG. Es erteilt zugleich den Hinweis, dass bei schuldhaftem Verstoß Ordnungsgeld bis 25.000 € oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten nach § 89 Abs. 2 FamFG möglich sind. Der Verfahrenswert wurde auf 4.000 € (§ 45 FamGKG) festgesetzt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die gerichtliche Billigung eines Umgangsvergleichs nach § 156 Abs. 2 FamFG ist zulässig und bestätigt die zwischen den Beteiligten getroffene Umgangsregelung.

2

Die gerichtliche Billigung ermöglicht die Androhung und Anwendung familiengerichtlicher Ordnungsmittel; bei schuldhaftem Verstoß kann das Gericht nach § 89 Abs. 2 FamFG Ordnungsgeld oder, falls das nicht erfolgversprechend ist, Ordnungshaft anordnen.

3

Bei der Billigung eines Umgangsvergleichs ist der Verfahrenswert festzusetzen; das Gericht kann dabei auf § 45 FamGKG Bezug nehmen.

4

Der Hinweis auf mögliche Ordnungsmittel ist Bestandteil der gerichtlichen Billigung, um die Durchsetzbarkeit der Umgangsregelung zu verdeutlichen.

Rubrum

1

Die Beteiligten werden gemäß § 89 Abs. 2 FamFG darauf hingewiesen, dass das Gericht bei schuldhaftem Verstoß gegen die im Vergleich getroffene und hiermit gerichtlich gebilligte Umgangsregelung Ordnungsgeld bis zur Höhe von 25.000,00 Euro oder für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann oder keinen Erfolg verspricht, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten anordnen kann.

2

Verfahrenswert: 4.000,00 Euro (§ 45 FamGKG)

3

Rechtsbehelfsbelehrung:

4

Textpassage wurde entfernt

Tenor

Der Umgangsvergleich der Beteiligten vom 23.10.2024 wird gerichtlich gebilligt (§ 156 Abs. 2 FamFG).

Gerichtliche Billigung eines Umgangsvergleichs mit Hinweis auf Ordnungsmittel — Themis