Versäumnisurteil: Räumung der Wohnung und Zahlungsanspruch mit Verzugszinsen
- Gericht
- Amtsgericht Köln
- Spruchkörper
- Abt.219
- Aktenzeichen
- 219 C 557/07_VU
- Datum
- 12.02.2008
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:AGK:2008:0212.219C557.07VU.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein Versäumnisurteil kann die Räumung einer Wohnung und die Verurteilung zur Zahlung konkreter Geldbeträge im Tenor verfügen.
Bei zugesprochenen Geldforderungen kann der Anspruch auf Verzugszinsen in Form von Prozentpunkten über dem Basiszinssatz im Urteil festgesetzt werden.
Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits kann im Tenor der Schlussentscheidung vorbehalten werden.
Ein Versäumnisurteil kann als vorläufig vollstreckbar erklärt werden.
Rubrum
Der Streitwert wird auf 6.789,20 Euro festgesetzt.
Tenor
Versäumnisurteil
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt,
1. die Wohnung O.-Str.00, 00000 Köln, 4. OG links, bestehend aus einem Zimmer,
Küche, Diele, bad, Balkon und Keller, Größe ca. 35 qm , zu räumen.
2. an die Kläger 2.409,20 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus
jeweils 117,10 € seit dem 05.05.07 und 05.06.07 sowie aus jeweils weiteren 435,00 €
seit dem 05.07.07, 04.08.07, 05.09.07, 05.10.07 und 06.11.07 zu zahlen.
Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.