Anerkenntnisurteil: Zahlung von 119,00 EUR nebst Zinsen, vorläufig vollstreckbar
- Gericht
- Amtsgericht Köln
- Spruchkörper
- Abt. 138
- Aktenzeichen
- 138 C 613/13
- Datum
- 23.01.2014
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:AGK:2014:0123.138C613.13.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein Anerkenntnisurteil kann einen Zahlungsanspruch in bestimmter Höhe feststellen und Zinsen ab einem konkreten Datum zusprechen.
Die Kostenentscheidung des Gerichts folgt regelmäßig dem prozessualen Ausgang, sodass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, sofern das Gericht nichts Abweichendes anordnet.
Ein Urteil kann vom Gericht als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch die vollstreckungsrechtliche Durchsetzung des Anspruchs trotz laufender Rechtsmittel ermöglicht wird.
Das Gericht kann Verzugs- oder Nutzungszinsen in Form eines prozentualen Aufschlags über dem Basiszinssatz seit einem bestimmten Zeitpunkt zusprechen.
Rubrum
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von
5 % über den Basiszinssatz seit dem 06.12.2012 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von
5 % über den Basiszinssatz seit dem 06.12.2012 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.