AG Köln
Zahlungsurteil: Beklagte zur Zahlung von 59,00 € nebst Zinsen verurteilt
- Gericht
- Amtsgericht Köln
- Spruchkörper
- Abteilung 118
- Aktenzeichen
- 118 C 218/05
- Datum
- 24.08.2005
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:AGK:2005:0824.118C218.05.00
Die Klägerin forderte die Zahlung eines Geldbetrags; das Amtsgericht Köln verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 59,00 € nebst Zinsen. Die Zinsen wurden mit 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 08.04.2005 festgesetzt. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Abstrakte Rechtssätze
1
Bei einer begründeten Geldforderung verurteilt das Zivilgericht die Schuldnerpartei zur Zahlung des geltend gemachten Betrags.
2
Zinsen können vom Gericht in der festgelegten Höhe und ab einem konkret bestimmten Datum zugesprochen werden.
3
Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits, soweit das Gericht nichts Abweichendes anordnet.
4
Ein Urteil kann vom Gericht als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch die Vollstreckung trotz Rechtsmittels ermöglicht wird.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 59,00 € nebst Zinsen
in Höhe von 8%-Punkte über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2005
zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.