Klageabweisung mit vorläufiger Vollstreckbarkeit und Sicherheitsleistung
- Gericht
- Amtsgericht Grevenbroich
- Spruchkörper
- Richter
- Aktenzeichen
- 11 C 135/99
- Datum
- 08.02.2002
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:AGGV:2002:0208.11C135.99.00
Abstrakte Rechtssätze
Wird eine Klage abgewiesen, trägt der Kläger grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits.
Das Gericht kann ein Urteil vorläufig vollstreckbar erklären, um die Durchsetzbarkeit seiner Entscheidung sicherzustellen.
Der Vollstreckungspflichtige kann die Zwangsvollstreckung durch Leistung einer vom Gericht bestimmten Sicherheit abwenden.
Das Gericht kann die Höhe der Sicherheitsleistung bestimmen; die Gegenseite kann durch Leistung gleicher Sicherheit die Abwendung der Vollstreckung verhindern.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.