Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans
- Gericht
- Amtsgericht Duisburg
- Spruchkörper
- Richter am Amtsgericht
- Aktenzeichen
- 64 IN 267/14
- Datum
- 28.08.2015
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:AGDU1:2015:0828.64IN267.14.00
Abstrakte Rechtssätze
Das Insolvenzverfahren ist aufzuheben, wenn die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).
Die Rechtskraft der Bestätigung des Insolvenzplans begründet die rechtliche Voraussetzung für die Aufhebung des Verfahrens.
Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens erfolgt durch Beschluss des Insolvenzgerichts und beendet die gerichtlichen Verfahrensmaßnahmen.
Sind die Voraussetzungen der Planbestätigung erfüllt und rechtskräftig, bedarf es keiner weiteren materiellrechtlichen Prüfungen zur Aufhebung des Verfahrens.
Rubrum
| 64 IN 267/14 |
AMTSGERICHT DUISBURG
BESCHLUSS
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 8185 eingetragenen …, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 13429 eingetragene … diese vertreten durch die Geschäftsführer …
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte …
Sachwalter: …
wird aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 01.07.2015 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Absatz 1 InsO).
Duisburg, 28.08.2015
Amtsgericht
…
Richter am Amtsgericht
Tenor
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 8185 eingetragenen …, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 13429 eingetragene … diese vertreten durch die Geschäftsführer …
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte …
Sachwalter: …
wird aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 01.07.2015 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Absatz 1 InsO).