Treffer
AG Duisburg Urteil

Bußgeld: fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h

Gericht
Amtsgericht Duisburg
Spruchkörper
Richter am Landgericht
Aktenzeichen
409 OWi 371 Js 1601/22 58/22
Datum
17.02.2023
Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:DE:AGDU1:2023:0217.409OWI371JS1601.2.00
Quelle
Im Bußgeldverfahren vor dem AG Duisburg stellte das Gericht am 17.02.2023 fest, dass der Betroffene fahrlässig die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h überschritt. Es verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 150 EUR gemäß dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Die Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen wurden dem Betroffenen auferlegt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit begründet eine Ordnungswidrigkeit, die nach den einschlägigen Vorschriften des StVG/StVO und dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog zu ahnden ist.

2

Die Bemessung der Geldbuße erfolgt anhand des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs, soweit keine besondere Entlastung oder Erschwernis feststeht.

3

Bei Verurteilung in einem Bußgeldverfahren hat der Verurteilte die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.

4

Die Feststellung der Schulform (Fahrlässigkeit) genügt für die Verurteilung, sofern das Gericht aus dem Gesamtvortrag und den Beweisen die fahrlässige Begehungsweise als erwiesen ansieht.

Rubrum

1

409 OWi-371 Js 1601/22-58/22
Amtsgericht Duisburg IM NAMEN DES VOLKES Urteil
2

In dem Bußgeldverfahren

3

gegen              …

4

wegen Verkehrsordnungswidrigkeit

5

hat das Amtsgericht Duisburg

6

aufgrund der Hauptverhandlung vom 17.02.2023,

7

an der teilgenommen haben:

8

Richter am Landgericht …

9

als Richter

10

Rechtsanwalt …als Verteidiger des Betroffenen …

11

für Recht erkannt:

12

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h zu einer Geldbuße von 150,00 EUR verurteilt.

13

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene

14

(§§ 41 Abs.1 i.V.m. Anl.2, 49 StVO, 24 StVG, 11.3.5. BKat)

15

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h zu einer Geldbuße von 150,00 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene

(§§ 41 Abs.1 i.V.m. Anl.2, 49 StVO, 24 StVG, 11.3.5. BKat)

Bußgeld: fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h — Themis