Anerkenntnisurteil: Zahlung von 400 € nebst Zinsen
- Gericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- Abteilung 53
- Aktenzeichen
- 53 C 6463/13
- Datum
- 20.06.2013
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:AGD:2013:0620.53C6463.13.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein Anerkenntnisurteil begründet einen vollstreckbaren Titel über die im Urteil festgestellte Zahlungspflicht.
Das Gericht kann einer Geldforderung Zinsen zusprechen; der Zinssatz und der Beginn der Verzinsung sind im Urteil anzugeben.
Die Kostenentscheidung kann der Schlussentscheidung vorbehalten werden.
Ein vom Gericht angeordnetes Anerkenntnisurteil kann als vorläufig vollstreckbar erklärt werden.
Rubrum
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2012 zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2012 zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.