Negative Feststellung: Keine Zahlungsansprüche aus angeblichem Datenbankvertrag
- Gericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- Abteilung 47
- Aktenzeichen
- 47 C 12110/12
- Datum
- 17.12.2012
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:AGD:2012:1217.47C12110.12.00
Abstrakte Rechtssätze
Ein negativer Feststellungsanspruch ist zulässig, soweit der Kläger ein schutzwürdiges rechtliches Interesse an der Feststellung hat, dass dem Gegner keinerlei konkrete Forderungen zustehen.
Erfolgt die vollständige Stattgabe eines negativen Feststellungsanspruchs, kann der Kläger von der unterliegenden Partei die Erstattung notwendiger außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten verlangen.
Die unterliegende Partei hat grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; das Gericht setzt Kosten und Streitwert fest.
Der Streitwert einer Feststellungsklage bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Feststellung, insbesondere nach der Höhe der geltend gemachten streitigen Forderungen.
Rubrum
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beklagten keinerlei Ansprüche finanzieller Art gegen die klagenden Partei zustehen, insbesondere nicht aus einem angeblich abgeschlossenen Vertrag über die Aufnahme der klagenden Partei in die Onlinedatenbank der Beklagten. Dies gilt insbesondere auch für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit angeblich jährlichen Zahlungsansprüchen der Beklagten über 569,06 €, für zwei Jahre also 1.138,12 €.
Die Beklagte wird verurteilt, die klagende Partei von den Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts X, D freizustellen in Höhe von 130,50 € für dessen außergerichtliche Tätigkeit im Rahmen der Durchsetzung des negativen Feststellungsanspruchs gegen die Beklagte.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 1.138,12 € festgesetzt.