Treffer
AG Dortmund Beschluss

Zurückweisung der Satzungsneufassung mangels Regelung zu virtuellen Mitgliederversammlungen

Gericht
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper
20242
Aktenzeichen
VR 20242
Datum
12.05.2022
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:AGDO:2022:0512.VR20242.00
Quelle
Das Amtsgericht Dortmund wies die Registeranmeldung einer Satzungsneufassung zurück, nahm jedoch die angemeldeten Vorstandsänderungen in das Register ein. Streitpunkt war, ob die Satzung virtuelle/hybride Mitgliederversammlungen ausreichend regelt. Außerhalb pandemischer Sondergesetze verlangt die Rechtsprechung eine satzungsrechtliche Grundlage; konkrete Softwareangaben sind nicht erforderlich, wohl aber Mindestregelungen zu Chatraum, Zugang und Umgang mit Legitimationsdaten.

Abstrakte Rechtssätze

1

Außerhalb pandemischer Sonderregelungen bedarf die Ermöglichung virtueller oder hybrider Mitgliederversammlungen einer ausdrücklichen satzungsrechtlichen Regelung.

2

Für die satzungsrechtliche Aufnahme virtueller Versammlungen sind keine Angaben zu bestimmter Software oder detaillierten Ablaufvorschriften erforderlich.

3

Die Satzung muss mindestens Regelungen zu Chatraum, Zugangskontrolle und zum Umgang mit Legitimationsdaten enthalten, damit eine Eintragung in das Vereinsregister möglich ist.

4

Fehlt die für die Durchführung virtueller Mitgliederversammlungen erforderliche Mindestregelung, ist die Eintragung der Satzungsneufassung in das Vereinsregister zu verweigern.

Rubrum

1

Der Eintragung stehen die in der gerichtlichen Verfügung vom 11.03.22 genannten Gründe entgegen.

2

Außerhalb pandemischer Sondergesetzgebung bedarf die Aufnahme der Möglichkeit einer Abhaltung von Mitgliederversammlungen in virtueller Form (online/hybrid) der entsprechenden Satzungsausgestaltung, vgl. OLG Hamm 27 W 106/11 - Beschl. vom 27.09.11.

3

Entgegen der Ansicht aus der Stellungnahme vom 25.04.22 verlangt die vorgenannte Entscheidung nicht die Angabe einer Software oder detaillierter Regelungen des Ablaufes in der Satzung.

4

Insoweit wird auf die hiesige Verfügung vom 11.03.22 nochmals vollinhaltlich Bezug genommen.

5

Voraussetzung wäre die Festlegung der darin genannten 3 Sätze zum Chat-Raum und dem Zugang wie auch dem Umgang mit den Legitimationsdaten. Weitere Regelungen sind nicht gefordert.

6

Die Anmeldung war hinsichtlich der angemeldeten Satzungsneufassung mithin zurückzuweisen.

7

Die Eintragung der weiter angemeldeten Vorstandsänderung erfolgt.

Tenor

wird der Antrag auf Registereintragung der Satzungsneufassung gemäß der Anmeldung vom 03.03.22 UR-Nr. 43/2022- mit Ausnahme der bereits zurückgenommenen Änderung des § 11 der Satzung und der Vorstandsänderungen - kostenpflichtig zurückgewiesen.

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