Treffer
AG Brilon Urteil· rechtskräftig

Schmerzensgeldklage: Beklagter zur Zahlung von 1.500 € verurteilt (AG Brilon)

Gericht
Amtsgericht Brilon
Spruchkörper
Zivilrichter
Aktenzeichen
8 C 175/09
Datum
24.07.2009
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:AGBRI:2009:0724.8C175.09.00
Quelle
Der Kläger begehrte Schmerzensgeld; das Amtsgericht Brilon (Urt. v. 24.07.2009, Az. 8 C 175/09) verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 1.500,00 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 07.07.2009. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Streitwert wurde auf 1.500 € festgesetzt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann dem Kläger Schmerzensgeld zusprechen und einen konkreten Zahlungsbetrag in der Entscheidung festlegen.

2

Für das zugesprochene Schmerzensgeld können Zinsen in einer bestimmten Höhe über dem Basiszinssatz und ab einem bestimmten Datum festgesetzt werden.

3

Die unterlegene Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, sofern das Gericht dies im Tenor anordnet.

4

Ein Urteil kann im Tenor als vorläufig vollstreckbar erklärt werden; der Streitwert ist für den Prozesswert der Entscheidung festzusetzen.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.