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AG Bonn Beschluss

Beschluss: Zahlung von anteiligem Schmerzensgeld in Raten (Diebstahl)

Gericht
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper
701
Aktenzeichen
701 Ds -105/22
Datum
05.01.2023
Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:DE:AGBN:2023:0105.701DS105.22.00
Quelle
Im Strafverfahren wegen Diebstahls ordnet das Amtsgericht Bonn an, dass der Angeklagte ein anteiliges Schmerzensgeld in Höhe von 250,00 € in monatlichen Raten zu je 50,00 € an den geschädigten Zeugen H zu leisten hat. Die Zahlung soll über das Kanzleikonto der Rechtsanwälte X erfolgen. Der Beschluss stellt eine zivilrechtliche Nebenfolge (Adhäsionsbegehren) des Strafverfahrens dar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Strafgericht kann im Adhäsionsverfahren zivilrechtliche Ansprüche aus der Straftat, insbesondere Schmerzensgeld, dem Beschuldigten/Angeklagten auferlegen.

2

Zur Durchsetzung zivilrechtlicher Nebenfolgen kann das Gericht die Zahlung in Raten anordnen und die Höhe sowie Fälligkeit der Raten festsetzen.

3

Die Anordnung der Zahlung kann vorsorgen, dass die Überweisung an das Kanzleikonto des Vertreters des Berechtigten zu erfolgen hat.

4

Schmerzensgeld kann anteilig zugesprochen werden; die Höhe bemisst sich nach den im Verfahren festgestellten Umständen und dem Maß der erlittenen Beeinträchtigung.

Rubrum

1

Die Zahlung hat über das Kanzleikonto des Vertreters des Adhäsionsklägers:

2

Rechtsanwälte X u.a., Bankverbindung: Postbank Köln, ################# zu erfolgen.

3

Bonn, 05.01.2023

Tenor

In der Strafsache

pp

wegen Diebstahls

Dem Angeklagten wird aufgegeben, ein anteiliges Schmerzensgeld von 250,00 € in monatlichen Raten zu je 50,00 Euro an den geschädigten Zeugen H zu leisten.

Beschluss: Zahlung von anteiligem Schmerzensgeld in Raten (Diebstahl) — Themis