Beschluss: Zahlung von anteiligem Schmerzensgeld in Raten (Diebstahl)
- Gericht
- Amtsgericht Bonn
- Spruchkörper
- 701
- Aktenzeichen
- 701 Ds -105/22
- Datum
- 05.01.2023
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
- ECLI
- ECLI:DE:AGBN:2023:0105.701DS105.22.00
Abstrakte Rechtssätze
Das Strafgericht kann im Adhäsionsverfahren zivilrechtliche Ansprüche aus der Straftat, insbesondere Schmerzensgeld, dem Beschuldigten/Angeklagten auferlegen.
Zur Durchsetzung zivilrechtlicher Nebenfolgen kann das Gericht die Zahlung in Raten anordnen und die Höhe sowie Fälligkeit der Raten festsetzen.
Die Anordnung der Zahlung kann vorsorgen, dass die Überweisung an das Kanzleikonto des Vertreters des Berechtigten zu erfolgen hat.
Schmerzensgeld kann anteilig zugesprochen werden; die Höhe bemisst sich nach den im Verfahren festgestellten Umständen und dem Maß der erlittenen Beeinträchtigung.
Rubrum
Die Zahlung hat über das Kanzleikonto des Vertreters des Adhäsionsklägers:
Rechtsanwälte X u.a., Bankverbindung: Postbank Köln, ################# zu erfolgen.
Bonn, 05.01.2023
Tenor
In der Strafsache
pp
wegen Diebstahls
Dem Angeklagten wird aufgegeben, ein anteiliges Schmerzensgeld von 250,00 € in monatlichen Raten zu je 50,00 Euro an den geschädigten Zeugen H zu leisten.