Treffer
AG Bonn Beschluss· nicht rechtskräftig

Familiengericht genehmigt Umgangsregelung mit Zustimmung des Jugendamts

Gericht
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper
Abt.47
Aktenzeichen
47 F 190/05
Datum
10.07.2006
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:AGBN:2006:0710.47F190.05.00
Quelle
Das Amtsgericht Bonn genehmigt die am 13. September 2005 getroffene Umgangsregelung, die mit ausdrücklicher Unterstützung und Zustimmung des Jugendamts der Stadt C zustande kam. Mit der familiengerichtlichen Genehmigung erhält die Vereinbarung vollstreckungsfähigen Inhalt. Es handelt sich um einen Beschluss in der Umgangssache; die Entscheidung stellt die Vereinbarung rechtlich verbindlich und durchsetzbar dar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Familiengericht kann eine zwischen den Eltern getroffene Umgangsregelung gerichtlicherseits genehmigen.

2

Die gerichtliche Genehmigung einer Umgangsregelung verleiht dieser Vollstreckungsfähigkeit und macht sie zur durchsetzbaren Titulierung.

3

Die ausdrückliche Unterstützung und Zustimmung des Jugendamts ist ein gewichtiger Umstand, der die gerichtliche Genehmigung einer Umgangsvereinbarung stützen kann.

4

Die gerichtliche Genehmigung erfolgt durch Beschluss und begründet Rechtsverbindlichkeit der Umgangsregelung gegenüber den Beteiligten.

Tenor

AMTSGERICHT BONN BESCHLUSS

In der Umgangssache

 pp,

wird die Umgangsregelung vom 13. September 2005, die mit ausdrücklicher Unterstützung und Zustimmung durch das Jugendamt der Stadt C getroffen worden war, familiengerichtlich genehmigt.

Sie hat damit vollstreckungsfähigen Inhalt.