Familiengericht genehmigt Umgangsregelung mit Zustimmung des Jugendamts
- Gericht
- Amtsgericht Bonn
- Spruchkörper
- Abt.47
- Aktenzeichen
- 47 F 190/05
- Datum
- 10.07.2006
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:AGBN:2006:0710.47F190.05.00
Abstrakte Rechtssätze
Das Familiengericht kann eine zwischen den Eltern getroffene Umgangsregelung gerichtlicherseits genehmigen.
Die gerichtliche Genehmigung einer Umgangsregelung verleiht dieser Vollstreckungsfähigkeit und macht sie zur durchsetzbaren Titulierung.
Die ausdrückliche Unterstützung und Zustimmung des Jugendamts ist ein gewichtiger Umstand, der die gerichtliche Genehmigung einer Umgangsvereinbarung stützen kann.
Die gerichtliche Genehmigung erfolgt durch Beschluss und begründet Rechtsverbindlichkeit der Umgangsregelung gegenüber den Beteiligten.
Tenor
AMTSGERICHT BONN BESCHLUSS
In der Umgangssache
pp,
wird die Umgangsregelung vom 13. September 2005, die mit ausdrücklicher Unterstützung und Zustimmung durch das Jugendamt der Stadt C getroffen worden war, familiengerichtlich genehmigt.
Sie hat damit vollstreckungsfähigen Inhalt.