Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe mit Beiordnung eines Rechtsanwalts
- Gericht
- Amtsgericht Bonn
- Spruchkörper
- Abt. 404
- Aktenzeichen
- 404 F 259/18
- Datum
- 06.11.2018
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:AGBN:2018:1106.404F259.18.00
Abstrakte Rechtssätze
Verfahrenskostenhilfe kann einer Partei bewilligt werden und zugleich die Beiordnung eines Rechtsanwalts erfolgen.
Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wirkt grundsätzlich mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Eine erteilte Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kann bei Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 120a ZPO abgeändert werden.
Das Gericht kann im Beschluss die Beiordnung einer konkreten Rechtsanwältin oder eines konkreten Rechtsanwalts bestimmen.
Tenor
Der Antragsgegnerin wird mit Wirkung ab Antragstellung unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin D I Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Sollten sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, kann dieser Beschluss gemäß § 120a ZPO abgeändert werden.