Treffer
AG Bonn Beschluss

Erweiterung der Kontrollbetreuung um Widerruf der Vollmacht

Gericht
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper
Abt. 36
Aktenzeichen
36 XVII 239/15
Datum
09.12.2020
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:AGBN:2020:1209.36XVII239.15.00
Quelle
Das Amtsgericht Bonn hat in einem betreuungsgerichtlichen Verfahren die bestehende Kontrollbetreuung erweitert. Streitgegenstand war, ob der Aufgabenkreis der Kontrollbetreuung den Widerruf einer Vollmacht umfassen soll. Das Gericht ordnete die Erweiterung um den Widerruf der Vollmacht an und bestätigte den bisherigen Kontrollbetreuer, Rechtsanwalt C.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Aufgabenkreise einer Kontrollbetreuung können vom Betreuungsgericht erweitert werden, soweit dies zum Schutz der Interessen der betreuten Person erforderlich ist.

2

Der Widerruf einer Vollmacht kann dem Kontrollbetreuer als Aufgabenkreis übertragen werden, wenn die Ausübung dieser Befugnis der Kontrolle und dem Schutz der betreuten Person dient.

3

Das Betreuungsgericht kann den bisherigen Kontrollbetreuer trotz Erweiterung der Aufgabenkreise im Amt belassen, sofern keine gegenläufigen Interessen oder Unvereinbarkeiten vorliegen.

4

Die Übertragung oder Erweiterung von Aufgabenkreisen bedarf einer ausdrücklichen Anordnung im Betreuungsbeschluss.

Tenor

In dem betreuungsgerichtlichen Verfahren

pp

Die eingerichtete Kontrollbetreuung wird erweitert auf den Aufgabenkreis

Widerruf der Vollmacht

Zum Kontrollbetreuer bleibt Herr Rechtsanwalt C bestellt.

Erweiterung der Kontrollbetreuung um Widerruf der Vollmacht — Themis