Unterlassungsurteil: Verbot unberechtigter E-Mail-Zahlungsaufforderungen
- Gericht
- Amtsgericht Bochum
- Spruchkörper
- 40. Abteilung des Amtsgerichts
- Aktenzeichen
- 40 C 271/12
- Datum
- 10.08.2012
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:AGBO:2012:0810.40C271.12.00
Abstrakte Rechtssätze
Eine Unterlassungspflicht kann begründet werden, wenn E‑Mail‑Zahlungsaufforderungen wiederholt versendet werden, obwohl kein Zahlungsanspruch besteht und keine Einwilligung des Empfängers vorliegt.
Das Versenden von Zahlungsaufforderungen per E‑Mail ohne rechtliche Grundlage begründet einen Unterlassungsanspruch des Betroffenen.
Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, sofern das Gericht dies anordnet.
Ein zivilgerichtliches Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden, um die sofortige Durchsetzbarkeit einer Unterlassungsverpflichtung zu sichern.
Rubrum
(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)
Tenor
hat das Amtsgericht Bochum
im schrift¬li¬chen Vor¬ver¬fah¬ren ge¬mäß §§ 276, 331 Abs. 3 ZPO
auf An¬trag
am 10.08.2012
durch den Richter am Amtsgericht
für Recht er¬kannt:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, an den Kläger E-Mail-Nachrichten mit Zahlungsaufforderungen zu senden, ohne dass ein Einverständnis des Klägers und/oder ein Zahlungsanspruch der Beklagten gegenüber dem Kläger besteht.
Die Kos¬ten des Rechts¬streits wer¬den der Beklagten auf¬er¬legt.
Das Ur¬teil ist vor¬läu¬fig vollstreck¬bar.