Treffer
AG Bielefeld Versäumnisurteil

Versäumnisurteil: Klage abgewiesen — Einspruchsbelehrung (2 Wochen)

Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Spruchkörper
Richter
Aktenzeichen
411 C 189/24
Datum
03.02.2025
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:AGBI:2025:0203.411C189.24.00
Quelle
Das Amtsgericht Bielefeld erließ im Versäumnisverfahren ein Urteil, mit dem die Klage abgewiesen wurde. Die Klägerin hat die Kosten zu tragen; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gegen das Versäumnisurteil ist der Einspruch statthaft; die Notfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Form- und Begründungserfordernisse sowie der elektronische Rechtsverkehr werden erläutert.

Abstrakte Rechtssätze

1

Gegen ein Versäumnisurteil ist der Einspruch statthaft und muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden.

2

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären; er muss die Bezeichnung des angefochtenen Urteils, die Erklärung des Einspruchs und eine Unterzeichnung enthalten.

3

Der Einspruch muss substantiiert begründet werden; nur die Frist zur Begründung kann auf Antrag verlängert werden, wenn hierdurch der Rechtsstreit nicht verzögert wird oder wichtige Gründe vorliegen.

4

Wird der Einspruch nicht oder nicht rechtzeitig begründet, kann allein hierdurch der Prozess verloren gehen.

5

Urteile können vorläufig vollstreckbar sein; die Kostenentscheidung trifft in der Regel die unterliegende Partei.

Rubrum

1

411 C 189/24

2

Amtsgericht Bielefeld

3

IM NAMEN DES VOLKES

4

Versäumnisurteil

5

In dem Rechtsstreit

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Klägerin und Widerbeklagten,

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Prozessbevollmächtigte:

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gegen

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Beklagte und Widerklägerin,

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hat das Amtsgericht Bielefeld

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auf die mündliche Verhandlung vom 03.02.2025

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durch den Richter am Amtsgericht

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für Recht erkannt:

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Die Klage wird abgewiesen.

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Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

16

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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Rechtsbehelfsbelehrung:

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Gegen das Versäumnisurteil ist der Einspruch statthaft. Dieser muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, eingehen. Die Frist beginnt mit der Zustellung dieses Urteils. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

19

Der Einspruch ist schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.

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Der Einspruch muss die Bezeichnung des angefochtenen Urteils, sowie die Erklärung enthalten, dass Einspruch eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und zu begründen, insbesondere sind Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzutragen. Nur die Frist zur Begründung des Einspruchs kann auf Antrag verlängert werden, wenn dadurch der Rechtsstreit nicht verzögert wird oder wichtige Gründe für die Verlängerung vorgetragen werden. Dieser Antrag muss ebenfalls innerhalb der Ein-spruchsfrist bei Gericht eingehen. Wenn der Einspruch nicht oder nicht rechtzeitig begründet wird, kann allein deshalb der Prozess verloren werden.

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Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

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Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.

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Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

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Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.