Treffer
AG Aachen Urteil

Rotlichtverstoß mit Unfall: Verurteilung zu 360 € Geldbuße, Fahrverbot ausnahmsweise entfallen

Gericht
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper
Richter am Amtsgericht
Aktenzeichen
422 OWi 115/18
Datum
18.10.2018
Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:DE:AGAC1:2018:1018.422OWI115.18.00
Quelle
Die Betroffene wurde wegen eines fahrlässigen Rotlichtverstoßes, der zu einem Unfall führte, zu einer Geldbuße von 360 € verurteilt. Das Amtsgericht hat ausnahmsweise gemäß § 4 Abs. 4 BKatV von der Anordnung eines Fahrverbots abgesehen. Die Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen wurden der Betroffenen auferlegt. Die Entscheidung stützt sich auf Vorschriften der StVO, des StVG und des BKatV.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein fahrlässiger Rotlichtverstoß, der zu einem Unfall führt, begründet eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO und kann mit einer Geldbuße nach dem Bußgeldkatalog geahndet werden.

2

Die Anordnung eines Fahrverbots nach dem Bußgeldkatalog ist nicht zwingend, sondern kann in Ausnahmefällen gemäß § 4 Abs. 4 BKatV entfallen, wenn dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls gerechtfertigt ist.

3

Bei Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit hat der Betroffene die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.

4

Für die Ahndung eines Rotlichtverstoßes genügt fahrlässiges Verhalten; ein Verschulden in Form der Fahrlässigkeit ist tatbestandlich ausreichend.

Tenor

Die Betroffene wird wegen fahrlässigen Rotlichtverstoßes, wobei es zu einem Unfall kam, zu einer Geldbuße in Höhe von 360 € verurteilt.

Von der Verhängung eines Fahrverbotes wird ausnahmsweise gemäß § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalogverordnung abgesehen.

Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene.

- §§ 37II, 1 II, 49 StVO, 24 StVG, 19 OWiG, 132.3.2 BKatV -

Rotlichtverstoß mit Unfall: Verurteilung zu 360 € Geldbuße, Fahrverbot ausnahmsweise entfallen — Themis