Anordnung einer Nachlasspflegschaft für unbekannte Erben 3. Ordnung
- Gericht
- AG
- Aktenzeichen
- VI 156/24
- Datum
- 21.03.2024
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
Abstrakte Rechtssätze
Das Nachlassgericht ordnet eine Nachlasspflegschaft an, wenn der Nachlass ohne Vertretung ist und Maßnahmen zur Sicherung oder Verwaltung erforderlich erscheinen.
Der Wirkungskreis der Nachlasspflegschaft umfasst grundsätzlich die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie die Ermittlung der Erben, soweit dies zur Wahrung der Nachlassinteressen erforderlich ist.
Eine Nachlasspflegschaft kann berufsmäßig angeordnet werden, wenn die Beschaffenheit des Nachlasses oder die voraussichtliche Tätigkeit die Bestellung einer fachkundigen Person rechtfertigt.
Die Bestellung einer Nachlasspflegerin dient dem Schutz des Nachlasses und der Wahrung der Interessen möglicher Erben, bis die Erben festgestellt oder vertreten sind.
Tenor
Für die unbekannten Erben der dritten Ordnung väterlicherseits von
S…, verstorben am ...2024, letzte Anschrift:
...
wird Nachlasspflegschaft angeordnet.
Als Nachlasspflegerin wird bestellt:
Der Wirkungskreis der Nachlasspflegerin umfasst:
- Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
- Ermittlung der Erben
Die Nachlasspflegerin führt die Pflegschaft berufsmäßig.