Treffer
AG Beschluss

Anordnung der Amtsvormundschaft für erwartetes Kind; Übertragung an gesetzliche Vertreterin abgelehnt

Gericht
AG
Spruchkörper
Rechtspfleger
Aktenzeichen
52 F 1853/21
Datum
02.12.2021
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Quelle
Das Amtsgericht ordnete nach § 1791c BGB Amtsvormundschaft für das erwartete Kind N. N. an, da die elterliche Sorge der minderjährigen Mutter ruht. Ein Antrag, die gesetzliche Vertreterin der Mutter als Vormund zu bestellen, wurde geprüft, jedoch wegen der dargelegten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht befürwortet. Stattdessen wurde ein Amtsvormund ausgewählt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ruht die elterliche Sorge, ist für das Kind Vormundschaft nach § 1791c BGB anzuordnen.

2

Die Übertragung der Vormundschaft auf die gesetzliche Vertreterin der Mutter setzt voraus, dass ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Eignung zur Ausübung der Vormundschaft erkennen lassen.

3

Kann die Übertragung der Vormundschaft auf eine benannte Person aus Gründen der Eignung nicht befürwortet werden, ist stattdessen Amtsvormundschaft anzuordnen.

4

Bei der Bestellung eines Vormunds sind eingereichte Stellungnahmen zur familiären und wirtschaftlichen Situation zu prüfen; mangels Eignung ist die Bestellung abzulehnen und eine Amtsvormundschaft anzuordnen.

Relevante Normen
§ BGB § 1773, § 1791c

Tenor

1. Für das Kind N. N., voraussichtlicher Geburtstermin am ... 2021, wird Amtsvormundschaft eintreten (§ 1791 c BGB).

2. Als Vormund wird ausgewählt:

Gründe

1

Die elterliche Sorge der Mutter ruht, da die Mutter minderjährig ist.

2

Für das Kind war deshalb Vormundschaft anzuordnen.

3

Mit Schreiben vom 26.10.2021 beantragte die gesetzliche Vertreterin der Mutter, … als Vormund für das erwartete Kind bestellt zu werden.

4

In der eingeholten Stellungnahme des … wurde die persönliche und wirtschaftliche Situation der Familie der Mutter beschrieben. Aufgrund dieser Ausführungen kann derzeit eine Übertragung der Vormundschaft auf Frau … nicht befürwortet werden.

5

Als Vormund wurde deshalb die … - ausgewählt.

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