Treffer
AG Urteil

Verurteilung wegen versuchten Betrugs bei Verschweigen von Rabatt in Kfz‑Abrechnung

Gericht
AG
Aktenzeichen
4 Cs 33 Js 572/22
Datum
15.11.2022
Rechtsgebiet
Strafrecht
Quelle
Der Angeklagte wurde wegen versuchten Betrugs im Zusammenhang mit der Abrechnung von Kfz‑Reparaturkosten verurteilt. Eine Werkstatt hatte dem kaskoversicherten Kunden die Selbstbeteiligung erlassen, was als Rabatt auf die Werklohnforderung zu werten ist. Verschweigt die Werkstatt diesen Rabatt gegenüber dem Versicherer bei Abrechnung aufgrund einer Abtretung, begründet die verdeckte Rabattgewährung den Betrugstatbestand. Da der Versicherer den Rabatt vor Auszahlung berücksichtigte, blieb die Tat im Versuchsstadium; das Gericht verhängte 90 Tagessätze à 70 EUR.

Abstrakte Rechtssätze

1

Erlässt eine Werkstatt dem kaskoversicherten Kunden die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, ist dies als Rabatt auf die Werklohnforderung zu qualifizieren.

2

Rechnet die Werkstatt die Reparaturkosten mit dem Versicherer ab und verschweigt ihr gewährtes Entgegenkommen gegenüber dem Versicherer, kann die verdeckte Rabattgewährung den Tatbestand des Betrugs erfüllen.

3

Der für die Werkstatt handelnde Mitarbeiter kann als unmittelbarer Täter für einen durch die Werkstatt veranlassten Betrug verantwortlich sein.

4

Wenn der Versicherer vor Auszahlung von dem gewährten Rabatt Kenntnis erlangt und diesen bei der Abrechnung berücksichtigt, bleibt eine bereits begonnene Täuschung in der Regel im Stadium des Versuchs.

5

Bei einem lediglich versuchten Betrug dieser Konstellation kann eine Geldstrafe (Tagessatzsystem) schuld- und tatangemessen sein, wobei Umfang und Höhe der Tagessätze nach den konkreten Umständen zu bemessen sind.

Relevante Normen
§ StGB § 263, § 22, § 23§ STPO § 465

Tenor

1. Der Angeklagte ist schuldig des versuchten Betruges.

2. Der Angeklagte wird zur Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 EUR verurteilt

3. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Gründe

I.

1

Hinsichtlich des zur Überzeugung des Gerichts festgestellten Sachverhalts, des Schuldspruchs sowie der angewandten Strafnormen wird Bezug genommen auf den Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft P. vom 02.05.2022.

II.

2

Wegen des Vergehens ist der Angeklagte schuld- und tatangemessen zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 EUR.

III.

3

Als Verurteilter hat der Angeklagte schließlich gem. § 465 StPO die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.

Verurteilung wegen versuchten Betrugs bei Verschweigen von Rabatt in Kfz‑Abrechnung — Themis