Sofortige Beschwerde gegen angefochtenen Beschluss des Amtsgerichts abgewiesen
- Gericht
- AG
- Aktenzeichen
- 319 C 852/20
- Datum
- 08.02.2021
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
Abstrakte Rechtssätze
Die sofortige Beschwerde ist ein Rechtsmittel zur Überprüfung vorläufiger gerichtlicher Entscheidungen und setzt substantiierte Darlegungen voraus, aus denen ein Rechtsfehler oder eine erhebliche Verfahrensverletzung ersichtlich wird.
Fehlen konkrete, durchgreifende Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung, ist der sofortigen Beschwerde nicht abzuhelfen.
Das Beschwerdegericht kann den Tenor kurz halten und auf die angefochtene Entscheidung Bezug nehmen, sofern sich aus der Vorentscheidung und dem Aktenstand keine entscheidungserheblichen Mängel ergeben.
Die Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde erfolgt, wenn das Vorbringen keine Aussicht auf Aufhebung oder Abänderung der angefochtenen Entscheidung begründet.
Tenor
Der sofortigen Beschwerde wird nicht abgeholfen. Auf die angefochtene Entscheidung wird Bezug genommen.