Treffer
AG Zweites Versäumnisurteil

Einspruch gegen Versäumnisurteil verworfen – Beklagter trägt Kosten

Gericht
AG
Aktenzeichen
17 C 2950/20
Datum
13.01.2021
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Der Beklagte erhob Einspruch gegen ein Versäumnisurteil vom 29.10.2020. Das Amtsgericht verwarf den Einspruch. Dem Beklagten wurden die weiteren Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Das Urteil wurde als vorläufig vollstreckbar erklärt; im Tenor sind keine weiteren Entscheidungsgründe enthalten.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Einspruch gegen ein Versäumnisurteil kann vom Gericht verworfen werden.

2

Bei Verwerfung des Einspruchs kann das Gericht dem unterliegenden Beteiligten die weiteren Kosten des Rechtsstreits auferlegen.

3

Das Gericht kann die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils anordnen.

4

Die Verwerfung des Einspruchs bestätigt das Versäumnisurteil und beendet die durch den Einspruch verfolgte erneute erstinstanzliche Überprüfung.

Relevante Normen
§ ZPO § 130 a

Tenor

1. Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 29.10.2020 wird verworfen.

2. Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Einspruch gegen Versäumnisurteil verworfen – Beklagter trägt Kosten — Themis