Zahlungsurteil: Beklagte zur Zahlung von 3.880,47 € nebst Zinsen verurteilt
- Gericht
- AG
- Aktenzeichen
- 13 C 1261/22
- Datum
- 01.02.2023
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
Abstrakte Rechtssätze
Bei einem geltend gemachten Geldanspruch kann das Gericht den Schuldner zur Zahlung des geltend gemachten Betrags nebst Zinsen verurteilen.
Die unterliegende Partei hat grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Gericht kann die Entscheidung ganz oder teilweise vorläufig vollstreckbar erklären, sodass die vollstreckbare Rechtswirkung trotz anhängiger Rechtsmittel besteht.
Das Gericht setzt den Streitwert entsprechend dem geltend gemachten Anspruch für das Verfahren fest.
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.880,47 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.04.2022 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 3.880,47 € festgesetzt.